Achtung! An alle Geliebten, EhbebrecherInnen, NebenbuhlerInnen u. sonstige Beteiligte!
Durch meine liebe Kollegin wurde ich auf folgenden Bericht aufmerksam gemacht:
Geliebte muss für Detektiv der Ehefrau bezahlen
Oberster Gerichtshof hat entschieden: "Schuldhafter Eingriff in das geschützte Rechtsgut Ehe"
Wien - Eine Wienerin, die mit einem Familienvater ein Verhältnis unterhalten und sich nach Bekanntwerden des Ehebruchs weiter mit dem Mann getroffen hatte, muss dessen Frau 4200 Euro Schadenersatz bezahlen. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.
Die gehörnte Ehefrau hatte die Fortsetzung des Verhältnisses befürchtet, ein Detektivbüro eingeschaltet, eine Videoüberwachung durchführen lassen und die Kosten bei der Nebenbuhlerin eingeklagt, nachdem ihr Mann die Scheidung eingereicht hatte.
Kontakt wieder aufgenommen
Die drei Beteiligten hatten sich zunächst bei einer Aussprache auf das Ende der außerehelichen Beziehung geeinigt und festgelegt, dass nur "unvermeidbare" Treffen zwischen dem Ehemann und seiner (Ex)-Geliebten gestattet seien. Als jedoch die Ehefrau ihre Wohnung ihren Söhnen schenkte, nahm der Mann wieder Kontakt zu der anderen Frau auf. Die Ehefrau engagierte einen Detektiv, der das Haus ihrer Rivalin per Videoüberwachung kontrollierte und beobachtete, wie der Mann mehrfach untertags für ein paar Stunden bei der Nebenbuhlerin vorbeischaute.
Obwohl diese betonte, sie sei dem Mann körperlich nicht mehr nahe gekommen, verurteilte sie der OGH dazu, die Hälfte der Detektivkosten zu übernehmen. "Die mit dem Dreiergespräch entstandene besondere Vertrauenslage führte zu einer Verpflichtung der Beklagten, für eine Aufklärung der Klägerin über die neu entstandene, wenngleich nur freundschaftliche Beziehung zu sorgen. Ihr diesbezügliches Unterlassen ist als rechtswidriger und schuldhafter Eingriff in das geschützte Rechtsgut Ehe zu werten“, so die Begründung. (APA, DER STANDARD Printausgabe, 24.4.2007)(Quelle:Standard-Online, 25.4.2007)
Natürlich führten wir anschließend eine heftige Diskussion, inwieweit dadurch das bisherige Verhalten, unzähliger Paare beeinflusst werden könnte. Ob, sich durch diesen Spruch etwas ändert?
Im Zuge des Gespräches, recherchierten wir nach den Ehegesetzen. Welche wohl kaum ein Ehepaar kennt, denke ich mal. Vielleicht sollte man diese bei der Eheschließung schön gebunden vom Standesbeamten in zweifacher Ausführung überreicht bekommen? Aber dann, würden wahrscheinlich noch weniger Paare den Schritt wagen, in die schönste Sache der Welt, oder?
Geliebte muss für Detektiv der Ehefrau bezahlen
Oberster Gerichtshof hat entschieden: "Schuldhafter Eingriff in das geschützte Rechtsgut Ehe"
Wien - Eine Wienerin, die mit einem Familienvater ein Verhältnis unterhalten und sich nach Bekanntwerden des Ehebruchs weiter mit dem Mann getroffen hatte, muss dessen Frau 4200 Euro Schadenersatz bezahlen. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.
Die gehörnte Ehefrau hatte die Fortsetzung des Verhältnisses befürchtet, ein Detektivbüro eingeschaltet, eine Videoüberwachung durchführen lassen und die Kosten bei der Nebenbuhlerin eingeklagt, nachdem ihr Mann die Scheidung eingereicht hatte.
Kontakt wieder aufgenommen
Die drei Beteiligten hatten sich zunächst bei einer Aussprache auf das Ende der außerehelichen Beziehung geeinigt und festgelegt, dass nur "unvermeidbare" Treffen zwischen dem Ehemann und seiner (Ex)-Geliebten gestattet seien. Als jedoch die Ehefrau ihre Wohnung ihren Söhnen schenkte, nahm der Mann wieder Kontakt zu der anderen Frau auf. Die Ehefrau engagierte einen Detektiv, der das Haus ihrer Rivalin per Videoüberwachung kontrollierte und beobachtete, wie der Mann mehrfach untertags für ein paar Stunden bei der Nebenbuhlerin vorbeischaute.
Obwohl diese betonte, sie sei dem Mann körperlich nicht mehr nahe gekommen, verurteilte sie der OGH dazu, die Hälfte der Detektivkosten zu übernehmen. "Die mit dem Dreiergespräch entstandene besondere Vertrauenslage führte zu einer Verpflichtung der Beklagten, für eine Aufklärung der Klägerin über die neu entstandene, wenngleich nur freundschaftliche Beziehung zu sorgen. Ihr diesbezügliches Unterlassen ist als rechtswidriger und schuldhafter Eingriff in das geschützte Rechtsgut Ehe zu werten“, so die Begründung. (APA, DER STANDARD Printausgabe, 24.4.2007)(Quelle:Standard-Online, 25.4.2007)
Natürlich führten wir anschließend eine heftige Diskussion, inwieweit dadurch das bisherige Verhalten, unzähliger Paare beeinflusst werden könnte. Ob, sich durch diesen Spruch etwas ändert?
Im Zuge des Gespräches, recherchierten wir nach den Ehegesetzen. Welche wohl kaum ein Ehepaar kennt, denke ich mal. Vielleicht sollte man diese bei der Eheschließung schön gebunden vom Standesbeamten in zweifacher Ausführung überreicht bekommen? Aber dann, würden wahrscheinlich noch weniger Paare den Schritt wagen, in die schönste Sache der Welt, oder?
Bluesanne - 25. Apr, 23:23
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